Die Kommissare haben versagt (von Bogdan Iancu, Franfkurter Allgemeine Zeitung)

Warum sind Korruption und Securitate in Rumänien nicht längst Themen der Vergangenheit? Warum sind sie heute unter anderen Vorzeichen noch immer präsent? Die Ursachen haben mit der mangelhaften Konsolidierung und Europäisierung des Rechtsstaates zu tun. Hier wiederum spielt die Europäische Kommission eine tragende Rolle, da sie durch die Kopenhagener Kriterien zum wichtigsten Akteur der rumänischen Verfassungsänderung wurde.

Die Unabhängigkeit der Justiz, wie sie die Kommission für Rumänien fordert, ist erst einmal nur ein Slogan. So ist die Unabhängigkeit des Richters beispielsweise nicht gleichbedeutend mit der politischen Autonomie der Judikative als solcher, sie kann sogar von Letzterer negativ beeinflusst werden. Die rumänische Verfassung von 1991 hatte einen obersten Rat des Richterstandes vorgesehen, zusammengesetzt aus Richtern, die für eine Dauer von vier Jahren von den Parlamentskammern gewählt wurden. Dieser Rat hatte die Aufgabe, dem rumänischen Präsidenten Richter und Staatsanwälte zur Ernennung vorzuschlagen und die richterliche Tätigkeit gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen zu begleiten. Die vagen und unklaren Zuständigkeiten sowie die politische Abhängigkeit haben in etlichen Fällen zum Amtsmissbrauch geführt.

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